Krisen- und Katastrophenmanagement



Krisen- und Katastrophenmanagement für Freizeiten Ev. Kirchengemeinde Monheim 

Das Krisen- und Katastrophenmanagement der Evangelischen Kirchengemeinde findet Anwendung, wenn es im Rahmen von Veranstaltungen zu Ereignissen kommt, die den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und/oder Polizei erforderlich machen. 

Es ist davon auszugehen, dass Katastrophen verunsichernde, schädigende und/oder schockierende Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, die Teilnehmenden und in der Folge für die Angehörige haben. Deren berechtigte Interessen gilt es zu schützen und sicherzustellen, dass umgehend professionelle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird. 

Die Kirchengemeinde als Veranstalter hat damit zu rechnen, dass Angehörige, offizielle Stellen und die Öffentlichkeit Interesse an Informationen und Erklärungen haben. 

Ereignisse sind insbesondere 

    • -  Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
    • -  (Verdacht auf) meldepflichtige Infektionen
    • -  Unfälle / Erkrankungen mit stationärem Klinikaufenthalt
    • -  Rückführung eines / einer Teilnehmenden
    • -  Straftaten, z.B. Verstoß gegen BtMG
      Katastrophen sind insbesondere
    • -  Todesfälle und/oder schwerste Verletzungen
    • -  Suizidversuch, Suizid
    • -  vermisste Person
    • -  Brand mit/ohne Personenschaden
    • -  Gewaltandrohungen oder Erfahrungen (Schlägerei, Amok, Geiselnahme
      sind als SEK Einsätze zu betrachten)

    • Ablaufplan allgemein
    1. Vor Beginn der Maßnahme wird verbindlich geklärt und dem verantwortlichen Team mitgeteilt, wer in der Kirchengemeinde Ansprechpartner ist.
    2. Bei außerörtlichen Angeboten wird sichergestellt, dass eine durchgehende Rufbereitschaft erreichbar ist. Die Rufnummer wird dem Team mitgeteilt.
    3. Eine dauerhafte Rufumleitung über ein Telefon im Gemeindebüro wird geschaltet. Diese Rufnummer wird vor Beginn der Maßnahme den Sorgeberechtigten von Minderjährigen zur Kenntnis gebracht. Die direkte

Anwahl des Notfalltelefons wird sichergestellt. Das Team erhält diese Rufnummer. 

    1. Aus dem Team werden die Informationen / die Anforderungen an die Rufbereitschaft weitergeleitet. Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter hat die sachlich und fachlich erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Team mitzuteilen.
    2. Die / der Präses der Kirchengemeinde ist zu informieren und über das Ereignis und die Handlungsoptionen in Kenntnis zu setzen.
    3. Mittel, die für die Unterstützung des Teams erforderlich sind (z. B. Fahrtkosten...), werden zur Verfügung gestellt.

Alarmierung: 

Die betroffene Gruppen -/Veranstaltungsleitung informiert den Träger. Der Träger entscheidet, in welchem Ausmaß der Krisenplan umgesetzt wird und alarmiert ggf. das Notfallteam 

(24 Stunden Notfallbereitschaftsdienst: Name, Telefonnummer). 

Das Notfallteam nimmt seine Arbeit unter der gemeinsamen Leitung
von Trägervertreter und Notfallseelsorger im Krisenbüro des Trägers auf. 

Zusammensetzung des Teams im Krisen- und Katastrophenfall: 

Im Notfallteam sind folgende Funktionen verbindlich besetzt: 

    1. Präses und stellv. Präses der Kirchengemeinde (Trägervertreter)
    2. Gemeindlicher Notfallseelsorger-in
    3. Leitung des Bereiches / der Einrichtung in der das Ereignis eingetreten
      ist
    4. Kooperationspartner, sofern diese involviert sind
    5. Verantwortliche_ für Presse
    6. Optional Superintendent oder Stellvertreter

Die Leitung des Notfallteams obliegt der / dem Präses. In Absprache kann dies übertragen werden. 

Bis zum Eintreffen des Trägervertreters ist der (Leitende) Notfallseelsorger berechtigt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. 

Der Bereichsverantwortliche repräsentiert den jeweiligen Arbeitsbereich (z.B. Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Pfarrbezirk, OGS etc.).
Der Vertreter der Gemeinde im repräsentiert die Gemeinde und ist aus der presbyterialen Sicht für die Maßnahme zuständig. 

Trägervertreter ist: 

der Vorsitzende des Presbyteriums bzw. vom Presbyterium benannte Person (wenn die Veranstaltungen/Freizeiten der Gemeinde in Zusammenarbeit erfolgt stimmen 

die Kooperationspartner die zu benennenden Personen und das Verfahren intern ab). 

Die jeweiligen Stellvertreter der Trägervertreter sowie des Öffentlichkeitsreferenten sind, wenn sie nicht strukturell vorgesehen sind zu benennen. Erreichbarkeit und Vertretungen sind verlässlich zu regeln. 

Gemeindeverantwortliche für Krisen- und Katastrophenmanagement auf Freizeiten 

1. Verantwortliche/r 

Name: Anschrift: Tel.: Mobil: E-Mail: 

2. Verantwortliche/r 

Name: Anschrift: Tel.: Mobil: E-Mail: 

3. Notfallseelsorger 

Name: Anschrift: Tel.: E-Mail: 

4. Kooperationspartner 

Informationen inkl. Kontaktdaten der Kooperationspartner